Interessanter Blick hinter die Kulissen bei arte ...
Die Corona-Pandemie hat uns aufgezeigt, wie viel entspannter und schneller wir Ihr Tier untersuchen und behandeln können, wenn wir mit ihm alleine im Sprechzimmer sind.
Wir können uns voll und ganz auf Ihr Tier konzentrieren, zügig untersuchen und somit ist das Tier schneller fertig, schneller vom Tisch und auch weniger lang Stress ausgesetzt. Zudem haben gerade viele Hunde einen ausgeprägten Beschützerinstinkt. Das heißt, der Hund bemerkt ggfs. Ihre Nervosität oder Unsicherheit und versucht daher sich für Sie einzusetzen/Sie zu beschützen. Entsprechende Signale Ihrerseits können den Beschützerinstinkt bei Ihrem Vierbeiner triggern.
Bitte haben Sie daher Verständnis, dass Sie Ihr Tier nicht in das Sprechzimmer begleiten. Die Behandlung wird wie gewohnt liebevoll und professionell ablaufen. Nach der Behandlung wird Ihnen Ihren Liebling wieder übergeben und wir nehmen wir uns genügend Zeit um alles mit Ihnen zu besprechen.
Sollte es in seltenen Ausnahmefällen nicht möglich sein, Ihr Tier ohne Sie zu untersuchen (extreme Aggression, Ängstlichkeit), dann werden wir Sie selbstverständlich „mit ins Boot holen“.
Haben Sie noch Fragen?
Dann sprechen Sie uns bitte an!
Ihr Praxisteam
Im Rahmen des Projektes "Zeitung in der Schule (Zisch)" besuchte uns die Klasse 4b der Apfelbachschule aus Affalterbach. Danke an Aliyah, Christian, Colleen, Eliana, Ella, Felix, Hannes, Henry, Isabella, Jakob, Julian, Lara, Laurent, Lina, Liv, Luka, Nelly, Nico und Paul (Klasse 4b der Apfelbachschule in Affalterbach) für diesen tollen Bericht 😍
Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) wurde u. a. um die sogenannte „Notdienstgebühr“ ergänzt. Die Regelungen gelten seit 14.02.2020. Es muss seitdem (neben den bisher gültigen Modalitäten) zusätzlich eine pauschale „Notdienstgebühr“ in Höhe von 50,00 Euro bei jedem Tierarztbesuch außerhalb der regulären Sprechzeiten berechnet werden.
Den gesetzlichen Hintergrund können Sie dem PDF entnehmen.
Liebe Patientenbesitzer,
Leider häufen sich in letzter Zeit Fälle illegal nach Deutschland (EU) eingeführter Tiere.
In Deutschland ist die Ein- und Durchreise von Welpen unter 15 Wochen verboten (Mindestalter Tollwutimpfung 12 Wochen + 21 Tage bis ein
Impfschutz vorhanden ist).
Hauptsächlich betrifft dies Hunde, die zu jung oder ohne gültige Dokumente (EU-Heimtierausweis, gültige Tollwut - Impfung, ggf. amtstierärztliche
Tiergesundheitsbescheinigung, ggf.Tollwuttiterbestimmung) einreisen.
Wir sind verpflichtet, solche Fälle dem Veterinäramt zu melden!
Wir möchten Sie daher bitten, sich über die geltenden Einreisebestimmungen bei uns oder dem zuständigen Veterinäramt zu informieren, wenn Sie ein Tier aus dem Ausland nach Deutschland mitbringen wollen.
Bitte erkundigen Sie sich auch rechtzeitig über Einreisebestimmungen Ihres Urlaubslandes und die Wiedereinreisebestimmungen nach Deutschland, falls Sie einen Auslandsurlaub mit Ihrem Tier planen.